KFZ-Zulassungen

Sie möchten Ihr Fahrzeug zulassen? Vermeiden Sie lange Wartezeiten beim Strassenverkehrsamt. Wir reservieren Ihr Wunschkennzeichen, holen die dafür nötigen Dokumente bei Ihnen ab, erledigen die Zulassung beim zuständigen Strassenverkehrsamt Wir liefern Ihre neuen Kennzeichen zu Ihnen ins Büro oder nach Hause.

KFZ-Abmeldungen

Sie möchten ein Kraftfahrzeug aus dem öffentlichen Verkehr abmelden? Wir erledigen für Sie die Entwertung der Kennzeichen sowie die Abmeldung Ihres Fahrzeuges beim Strassenverkehrsamt. Das Finanzamt und die KFZ-Versicherung werden automatisch über die Abmeldung des Fahrzeuges informiert.

Saisonzulassungen

Bei einer Saisonzulassung können Sie den Zeitraum bestimmen, für den Ihr Fahrzeug im Kalenderjahr zugelassen sein soll. Das Fahrzeug darf nach Ablauf des Zeitraumes nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden, muss jedoch nicht extra abgemeldet werden. Am Anfang der Saison können Sie das Fahrzeug ohne erneute Zulassung wieder im Straßenverkehr einsetzen. Die Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Steuer werden ebenfalls nur für den beantragten Zeitraum berechnet.

Kurzzeitkennzeichen

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug 5 Tage z.b. überführen oder zur Probe fahren. Nach Ablauf der 5 Tage darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr werwendet werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich; Sie können jedoch jederzeit ein weiteres Kurzzeitkennzeichen zulassen.

Zoll.- Ausfuhrkennzeichen

Unser Service für den Ihren Fahrzeug-Export umfasst die endgültige Abmeldung des KFZ bei der Zulassungstelle. Außerdem bekommen Sie bei uns Versicherungs-Deckungskarten für 15 oder 30 Tage. Somit erhalten Sie einen Internationalen Fahrzeugschein für den Fahrzeugexport.

Historische Kennzeichen

Historische Kennzeichen, oder die sog. Oldtimer Kennzeichen können wir für Sie beantragen wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. Dieses hat den Vorteil, dass die Kfz-Steuer pauschal und nicht mehr nach Hubraum berechnet wird wodurch die Versicherungsprämie sinkt. Mit dem nötigen Gutachten erledigen wir die Zulassung als Oldtimer bei der Zulassungsstelle.

Umschreibung innerhalb Ihres Kreisgebietes

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV – Prüfbericht
  • Kennzeichen (nur wenn Sie ein neues Kennzeichen haben möchten)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Umschreibung außerhalb Ihres Kreisgebietes

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV – Prüfbericht
  • Ihre alten Kennzeichen
  • Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens (WUNSCHSCHILDER)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Neuzulassung

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Versicherungsbestätigung
  • Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ-Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Wiederzulassung im Kreisgebiet auf denselben Halter

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV – Prüfbericht
  • Ihre alten Kennzeichen
  • Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens (WUNSCHSCHILDER)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Wiederzulassung im Kreisgebiet auf denselben Halter

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV – Prüfbericht
  • Ihre alten Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Namensänderung

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
Änderung der Anschrift innerhalb des Kreisgebiets

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Technische Änderungen am Fahrzeug

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • TÜV – Prüfbericht
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Diebstahl / Verlust des KFZ-Briefes

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
Diebstahl / Verlust des KFZ-Scheines

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • TÜV – Prüfbericht
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
Diebstahl / Verlust der Kennzeichen

Sie benötigen dafür:

  • vorhandene Kennzeichen (wenn nur ein Kennzeichen gestohlen / verloren wurde)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • TÜV – Prüfbericht
  • Kennzeichen (nur wenn Sie ein neues Kennzeichen haben möchten)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
Abmeldung des Kraftfahrzeuges

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen (Überführung / Probefahrt)

Sie benötigen dafür:

  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Ausfuhrkennzeichen

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Ausfuhr – Versicherungsbestätigung (9 / 15 / 30 Tage gibt es bei uns)
  • TÜV – Prüfbericht
  • Kennzeichen (nur wenn Sie ein neues Kennzeichen haben möchten)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters) (bitte mit Adresse)
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Fahrzeug ist vorzuführen

* Alternative: TÜV-Bestätigung über die Fahrgestellnummer (max. 3 Tage alt)

  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Saisonkennzeichen

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung (hier muss der Gültigkeitszeitraum eingetragen werden)
  • TÜV – Prüfbericht
  • Kennzeichen (nur wenn Sie ein neues Kennzeichen haben möchten)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten
Oldtimerkennzeichen

Sie benötigen dafür:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung wenn Fahrzeug vor dem 01. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Versicherungsbestätigung (wenn Fahrzeug abgemeldet)
  • TÜV – Prüfbericht
  • TÜV – Prüfbericht nach § 21 StVZO (Oldtimergutachten) ist erforderlich
  • Kennzeichen (nur wenn Sie ein neues Kennzeichen haben möchten)
  • Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
  • SEPA-Mandat / KFZ – Steuern
  • Vollmacht für den KFZ – Anmeldeservice
  • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • Auszug aus dem Handelsregister (HRB)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (VR)
  • Schriftliche Einwilligung (und Personalausweis) aller Erziehungsberechtigten